Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform autobörse.de durch Händlerpartner

Unter autobörse.de betreibt die Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der HRB 1747, vertreten durch den Vorstand Vito Volpe (Vorsitzender), Walter Donat, Thomas Hanswillemenke, Jochen Klöpper, Fernando Silva, Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 120492390 (nachfolgend „SCB“, „Betreiber“ oder „autobörse.de“) eine Internetplattform (nachfolgend „Plattform“), SCB bietet den Händlern, die mit SCB kooperieren („Händlerpartner“), die Möglichkeit, ihren Fahrzeugbestand („KFZ“) auf der Plattform zum Verkauf anzubieten. Für die Nutzung der Plattform durch Händlerpartner gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ oder „Nutzungsvereinbarung“), die der jeweilige Händlerpartner mit der Nutzung der Plattform anerkennt.

§ 1 Grundlagen, Plattformkonzept

  1. Der Händlerpartner kann die Plattform grundsätzlich nur während einer bestehenden Kooperation mit der SCB nutzen.
  2. Der Händlerpartner hat die Möglichkeit, auf der Plattform neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge (einschließlich Vorführwagen, Tageszulassungen etc.) sowie ggf. weitere Produkte und Services vorzustellen („Anzeige“). Konzept der Plattform ist es, den Vertrieb der Händlerpartner an Endkunden (B2C) und andere Partner untereinander (B2B), insbesondere in Bezug auf Kraftfahrzeuge, zu fördern, unabhängig von deren Marke (Markenneutralität der Plattform).
  3. Der Händlerpartner ist grundsätzlich berechtigt, auf der Plattform KFZ aller Fabrikate einzustellen, verpflichtet sich jedoch, auf der Plattform ausschließlich solche KFZ einzustellen, die in der Bundesrepublik Deutschland zulassungsfähig sind und sich in einem verkehrssicheren und gebrauchstauglichen Zustand befinden.
  4. Zur Erreichung von Nutzerzufriedenheit und zur Aufrechterhaltung des betreibereigenen Qualitätsanspruchs an die Plattform verpflichtet sich der Händlerpartner, auf an ihn übermittelte Nutzer-Anfragen im Sinne der nachstehenden Ziffer 1.6 bis spätestens zum Ablauf des nachfolgenden Werktages unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Öffnungszeiten zu reagieren.
  5. Der Händlerpartner ist selbstständiger Unternehmer und beabsichtigt, als Vertragspartner von autobörse.de über die Plattform potentielle Käufer für ihr KFZ zu finden und dementsprechend Anzeigen auf der Plattform einzustellen bzw. der Plattform entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen.
  6. Die Anzeige stellt kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr können die Nutzer der Plattform („Nutzer“), die sich für eine Anzeige interessieren, über die Plattform den Händlerpartner kontaktieren. Hierfür teilt der Nutzer autobörse.de entsprechende Daten per Kontaktformular oder Telefonanruf mit („Nutzer-Anfrage“), die autobörse.de an den Händlerpartner übermittelt. Der Händlerpartner nimmt anschließend unmittelbar mit dem Nutzer Kontakt auf, soweit es nicht schon anlässlich der konkreten Suche – durch ein über die Plattform vermitteltes Telefonat – zu einem Kontakt zwischen Nutzer und Händlerpartner kommt.
  7. Der Betreiber nutzt auf der Plattform insbesondere zur Performancesteigerung und zur Plattformoptimierung Leistungen von Anbietern von Telekommunikationsdiensten (sog. Call-Tracking). Sofern diese Leistungen zum Einsatz kommen, wird dem Händlerpartner von dem Dienstleister eine virtuelle Rufnummer zugeteilt, die auf der vom Händlerpartner eingestellten Anzeige angegeben wird. Der Betreiber erbringt dabei keine Telekommunikationsdienste.
  8. An einem nach Kontaktaufnahme ggf. erfolgenden Vertragsschluss zwischen Händlerpartner und Nutzer ist autobörse.de nicht beteiligt; ein möglicher Vertragsschluss findet ausschließlich zwischen Händlerpartner und Nutzer und nicht über die Plattform statt.
  9. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Händlerpartners haben keine Geltung.

§ 2 Leistungen und Pflichten von autobörse.de

  1. SCB betreibt die Plattform und ermöglicht dem Händlerpartner die Einstellung von Anzeigen der KFZ des Händlers auf der Plattform nach Maßgabe dieser AGBs.
  2. Eine Nutzer-Anfrage, die ein KFZ des Händlerpartners betrifft, übermittelt autobörse.de an den Händlerpartner (vgl. § 1, Ziffer 1.6); autobörse.de hat das Recht, eine Nutzer-Anfrage aus sachlichem Grund nicht zu übermitteln (z.B. wegen mangelnder Qualität der Nutzer-Anfrage). Autobörse.de informiert den Händlerpartner, soweit entsprechende Daten vorhanden sind und dies datenschutzrechtlich zulässig ist, auch über das Verhalten des Nutzers auf der Plattform, um es dem Händlerpartner zu ermöglichen, dem Nutzer entsprechend seiner Interessen ggf. weitere KFZ und Finanzierungs- und Versicherungsprodukte anzubieten.
  3. Eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform und der Services kann von autobörse.de nicht gewährleistet werden. Autobörse.de ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit der Plattform insbesondere dann berechtigt, wenn die Plattform aus technischen und/oder operativen Gründen der Wartung bzw. Überarbeitung bedarf. Der Händlerpartner hat keinen Anspruch auf eine Verfügbarkeit der Plattform und/oder der Services.

§ 3 Registrierung

  1. Um die Leistungen nach § 2 nutzen zu können, muss sich der Händlerpartner für die Plattform via Zugang über das SCB-eigene Händlersystem KOSYFA durch einen sogenannten „Single-sign-on“ registrieren, und diese AGBs akzeptieren. Der Händlerpartner ist verpflichtet, bezüglich aller bei der Registrierung abgefragten Informationen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Diejenige natürliche Person des Händlerpartners, die den Registrierungsprozess durchführt, muss über eine ausreichende Vollmacht zur Vertretung des Händlerpartners verfügen.
  2. Der Händlerpartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig gegen unberechtigten Zugriff oder Nutzung durch Dritte zu sichern und autobörse.de unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
  3. Der Händlerpartner ist verpflichtet, die Daten in seinem Händlerkonto nach Übermittlung der Zugangsdaten sowie in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und autobörse.de im Falle von Änderungen unverzüglich zu informieren bzw. die entsprechenden Daten zu ändern. Autobörse.de ist berechtigt, die Informationen über den Händlerpartner im Händlerkonto durch Informationen aus Drittquellen zu ergänzen.

§ 4 Einstellen von und Verantwortlichkeit für Anzeigen; Rechteeinräumung

  1. Der Händlerpartner übermittelt Fotos und Informationen zu seinen aktuell angebotenen KFZ und Kontaktinformationen (nachstehend insgesamt kurz „Daten“) selbst an autobörse.de. oder (insgesamt oder teilweise) an einen Börsendienstleister. Soweit der Händlerpartner diese Daten nicht selbst an autobörse.de übermittelt, werden die betreffenden Daten bei dem Börsendienstleister auf Servern zum Upload an Drittberechtigte zur Verfügung gehalten. Der Händlerpartner hat den Börsendienstleister anzuweisen, autobörse.de – als Drittberechtigtem – den Zugang zu diesen Daten zu gewähren, autobörse.de die Möglichkeit zum Download sowie dem Börsendienstleister zum Upload einzuräumen. Grundsätzlich sehen Nutzer folgende Daten des Händlers:
    • Foto und technische Daten des angebotenen KFZ, einschließlich regulatorischer bzw. ökologischer Informationen (z.B. Angaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), einschließlich einer entsprechenden graphischen Aufbereitung („Rainbow-Chart“)),
    • Informationen zu Kontaktmöglichkeiten des Händlerpartners (nachstehend „Informationen Händlerpartner“),
    • Name und Anschrift des Händlerpartners (Impressum) sowie weitere nach § 5 Telemediengesetz (TMG) erforderliche Daten.
  2. Eine Verpflichtung von autobörse.de, KFZ des Händlerpartners auf der Plattform anzuzeigen, besteht nicht, sofern für eine Ablehnung der Anzeige ein berechtigtes Interesse von autobörse.de besteht und die Ablehnung nicht willkürlich geschieht. In derartigen Fällen ist autobörse.de auch berechtigt, eine vom Händlerpartner bereits eingestellte Anzeige zu entfernen. In derartigen Fällen übermittelt autobörse.de dem Händlerpartner eine Begründung dieser Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger.
  3. Für den Inhalt einer Anzeige sowie der Daten ist ausschließlich der Händlerpartner verantwortlich; Anzeigen und Daten dürfen insbesondere keine unzutreffenden oder irreführenden Informationen enthalten und nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Das Einstellen von Anzeigen, Daten, Logos und geschäftlichen Bezeichnungen des Händlerpartners auf der Plattform hat - vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 4.4 - keine Auswirkungen auf die Inhaberschaft und die Kontrolle von Rechten des geistigen Eigentums der Händlerpartner. Der Händlerpartner verpflichtet sich, nur solche Fahrzeuge über die Plattform anzubieten, die sich auch tatsächlich in seinem Fahrzeugbestand befinden, und die er berechtigt ist, zum Kauf anzubieten. Der Händlerpartner hat sicherzustellen, dass jede seiner Anzeigen die jeweils gültigen gesetzlich notwendigen Informationen, insbesondere nach § 5 TMG und Pkw-EnVKV, enthalten. Der Händlerpartner wird Anzeigen und Daten unmittelbar nach dem Einstellen auf der Plattform bzw. beim Börsendienstleister sowie in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Aktualität prüfen und autobörse.de im Falle von Änderungen unverzüglich informieren bzw. die entsprechenden Daten ändern bzw. die Anzeige entfernen (z.B. mangelnde Aktualität wegen zwischenzeitlichen Verkaufs des KFZ).
  4. Betreffend die nach Maßgabe von Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellten Daten räumt der Händlerpartner autobörse.de für die Dauer der entsprechenden Nutzung der Plattform und soweit für die Zwecke dieser Nutzung, des Marketings (insbesondere des Online- und Suchmaschinenmarketings einschließlich Metasuchmaschinen, Retargeting sowie Anzeigen auf Plattformen Dritter, etwa Facebook) und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und behördlicher Anordnungen erforderlich ein nicht-ausschließliches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes, übertragbares sowie unterlizenzierbares Verwertungsrecht (einschließlich des Rechts zur Übertragung) ein. Die Rechteeinräumung umfasst, soweit zu den in dieser Ziffer 4.4 beschriebenen Zwecken erforderlich, das Recht zur Nutzung der Daten, insbesondere das Archivierungs- und Datenbankrecht, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Um die Darstellung von Anzeigen zu vereinheitlichen, räumt der Händlerpartner autobörse.de darüber hinaus das Recht zur Bearbeitung der vom Händlerpartner übermittelten Bilder ein. Von diesem Recht umfasst ist insbesondere das Entfernen von Bannern, Rahmen und Ähnlichem, das eine einheitliche Darstellung der Anzeigen verhindert.
  5. Der Händlerpartner stellt sicher, dass er Daten gemäß Ziffer 4.1 entweder selbst angefertigt hat und/oder zur Weitergabe und Nutzungsrechtseinräumung an autobörse.de berechtigt ist. Insbesondere versichert der Händlerpartner bezüglich der Informationen zum Ansprechpartner, dass die ggf. abgebildete Person (Verkaufsmitarbeiter/Sales contact) in die Veröffentlichung seines/ihres Namens (Vor- und Zuname) auf der Plattform im Zusammenhang mit der Anzeige eingewilligt hat. Der Händlerpartner hat insbesondere Bildrechte, Markenrechte und sonstige Urheberrechte Dritter zu beachten und zu wahren. Der Händlerpartner stellt autobörse.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch eine Anzeige sowie der Daten oder der sonstigen Nutzung der Plattform durch den Händlerpartner gegen autobörse.de geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung durch autobörse.de einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Händlerpartner zu vertreten ist.

§ 5 Rechtswidrige Inhalte

  1. Rechtswidrige Inhalte
    Rechtswidrige Inhalte, sind insbesondere Inhalte die gegen geltende Vorschriften, gegen die AGB des Betreibers, gegen die Rechte Dritter (vgl. auch Ziff. 4.3 dieser AGB) sowie Inhalte, die gegen die Moral, die Sitten und Gebräuche oder die öffentliche Ordnung verstoßen oder anderweitig schädlich sind.
  2. Folgen der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten
    Erlangt der Betreiber - direkt oder durch Mitteilungen oder Anfragen Dritter – Kenntnis von der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten gem. Ziff. 5.1, so setzt sich dieser per E-Mail mit dem für die rechtswidrigen Inhalte verantwortlichen Händlerpartner in Verbindung und weist ihn auf die Identifizierung solcher Inhalte und die Notwendigkeit der Einhaltung der AGB hin. Wenn der verantwortliche Händlerpartner nicht innerhalb von 72 Stunden eine Erklärung zu den rechtswidrigen Inhalten abgibt oder diese nicht ändert oder entfernt, ist der Betreiber berechtigt,
    1. die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.
    2. dem Händlerpartner vorübergehend zu untersagen, Anzeigen auf der Plattform zu veröffentlichen. Wobei sich die Untersagung nicht auf bereits eingestellte Anzeigen auswirkt, es sei denn, es wurde eine Unregelmäßigkeit in Bezug auf das entsprechende Fahrzeug festgestellt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen.
    3. zur vorübergehenden oder endgültigen Sperrung des Kontos des Händlerpartners auf der Plattform sowie alle weiteren registrierten Konten des Händlerpartners (mit derselben E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.), die ihm den Zugang, die Nutzung sowie die Sichtbarkeit seiner Anzeigen ermöglicht, einzustellen.
  3. Beschwerdemöglichkeit
    Ist der Händlerpartner mit der per E-Mail mitgeteilten Entscheidung gem. Ziff. 5.2. nicht einverstanden, so kann er innerhalb von sechs Monaten nach dem Zugang der Mitteilung auf dem in dieser Mitteilung vorgesehenen und angegebenen Weg Beschwerde einlegen.
  4. Schäden
    Die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte durch den Händlerpartner wird als schwerwiegender Verstoß gegen die AGB betrachtet. Der Händlerpartner ist verpflichtet, dem Betreiber für alle Schäden zu entschädigen, die sich aus der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten ergeben.

§ 6 Vergütung

  1. Für die Nutzung der Plattform zahlt der Händlerpartner die Vergütung, die die sich aus dem jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis für die Plattform autobörse.de“ ergibt. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt jeweils für den vergangenen Kalendermonat zu Beginn des folgenden Kalendermonats.
  2. Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum einer von autobörse.de gestellten Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Lastschrift, wofür der Händlerpartner autobörse.de ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen wird. Sämtliche Preise werden in Euro berechnet und bezahlt und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern solche anfällt. Soweit der Händlerpartner für einen bereits abgerechneten Zeitraum in begründeten Fällen Leads (die Lead-Vergütung ist im „Preis- und Leistungsverzeichnis für die Plattform autobörse.de“ dargestellt) reklamiert, werden solche nachträglichen Korrekturen bei der Abrechnung im Folgemonat berücksichtigt.
  3. Gerät der Händlerpartner in Zahlungsverzug, ist autobörse.de berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Weitere Rechte von autobörse.de, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
  4. Der Händlerpartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder wegen derartiger Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 7 Vergütungsrelevantes Reporting, Datenschutz

  1. Zur Ermittlung und Abrechnung der konkreten Vergütung übermittelt autobörse.de dem Händlerpartner monatlich ein entsprechendes Reporting.
  2. Erhält der Händlerpartner von autobörse.de personenbezogene Daten von Nutzern, so ist er verpflichtet, diese lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage gegenüber dem Nutzer zu verarbeiten und zu nutzen sowie im Anschluss dann ggf. zu löschen, soweit es nicht zu einem Vertragsschluss kommt. Der Händlerpartner ist nicht berechtigt, diese Daten weitergehend zu nutzen.

§ 8 Haftung

  1. Der Händlerpartner ist allein verantwortlich für seine auf der Plattform eingestellten Anzeigen und Daten, für die autobörse.de nicht haftet. Bei etwaigen Abweichungen von vom Händlerpartner eingestellten Anzeigen und Daten zu den auf der Plattform tatsächlich dargestellten Anzeigen und Daten, haftet autobörse.de nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern. Der Händlerpartner ist verpflichtet, seine auf der Plattform dargestellten Anzeigen und Daten zu überprüfen, und bei der Feststellung von Abweichungen autobörse.de unverzüglich auf diese Abweichungen hinzuweisen.
  2. Auf Schadensersatz haftet autobörse.de nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet autobörse.de nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden autobörse.de nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat
  5. Die Haftung von autobörse.de für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 9 Beendigung

  1. Mit Beendigung der Kooperation zwischen der SCB und dem Händlerpartner endet auch seine Befugnis zur Nutzung der Plattform. Der Händlerpartner ist verpflichtet, bis zum Stichtag des Endes der Zusammenarbeit seine Fahrzeuge von der Plattform zu entfernen. Sollte der Händlerpartner dieser Verpflichtung nicht nachkommen behält sich autobörse.de vor, die Fahrzeuge selbstständig zu löschen. Sollten in diesem Zeitraum Leads entstehen, wird autobörse.de diese nicht an den Händlerpartner weiterleiten.
  2. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 8.1 behält sich autobörse.de vor, die Bereitstellung der Plattform für den Händlerpartner bei Zuwiderhandlungen gegen Regelungen dieser AGBs – abhängig von der Schwere und der Anzahl erfolgter Zuwiderhandlungen – vollständig oder teilweise auszusetzen oder zu beenden oder sie in irgendeiner anderen Art einzuschränken. Beschließt autobörse.de, die Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Händlerpartner vollständig zu beenden, so übermittelt autobörse.de dem betroffenen Händlerpartner mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung. Die vorgenannte Frist gilt nicht, wenn autobörse.de
    1. gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Händlerpartner erfordern und autobörse.de dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
    2. das Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
    3. nachweisen kann, dass der betroffene Händlerpartner wiederholt gegen die geltenden AGBs verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der Bereitstellung der Plattform für den betroffenen Händlerpartner geführt hat.
    In den Fällen, in denen die vorgenannte Frist nicht gilt, stellt autobörse.de dem betroffenen Händlerpartner unverzüglich eine Begründung für die Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
  3. Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung bietet autobörse.de dem Händlerpartner die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch autobörse.de aufgehoben, setzt autobörse.de den Händlerpartner umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung von autobörse.de vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.
  4. Der Händlerpartner kann die Nutzung der Plattform jederzeit dadurch beenden, dass er keine neuen Anzeigen auf der Plattform mehr einstellt und sämtliche von ihm eingestellten Anzeigen und Daten entfernt. Eine derartige Beendigung der Nutzung der Plattform wird der Händlerpartner autobörse.de möglichst 2 Wochen vorher in Textform anzeigen. Bis zur tatsächlichen Beendigung der Nutzung der Plattform ist der Händlerpartner zur Zahlung der Vergütung nach den Regelungen dieser AGBs verpflichtet. Sofern der Händlerpartner nach Beendigung der Nutzung der Plattform die Plattform erneut nutzen möchte, muss er erneut den Anmeldungsprozess durchlaufen.

§ 10 Internes Beschwerdemanagementsystem und Mediation

  1. Autobörse.de unterhält ein internes Beschwerdemanagementsystem für die Bearbeitung von Beschwerden von Händlerpartnern, welches für die Händlerpartner über die E-Mail-Adresse autoboerse@santander.de kostenlos erreichbar ist. Die Beschwerden werden nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung in gleichen Situationen bearbeitet, wobei autobörse.de jede Beschwerde in der Art und Weise bearbeiten wird, die ihrer Bedeutung und ihrer Komplexität angemessen ist. Autobörse.de wird die eingereichten Beschwerden sorgfältig prüfen und bearbeiten, um eine angemessene Lösung für das mit der Beschwerde aufgebrachte Problem herbeizuführen. Unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Komplexität des Problems wird autobörse.de die Beschwerden zügig und wirksam bearbeiten, und die Bearbeitung jeder eingehenden Beschwerde innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sicherstellen. Autobörse.de wird den jeweiligen Beschwerdeführer individuell, klar und verständlich über das Ergebnis des internen Beschwerdemanagementverfahrens unterrichten.
  2. Um mit Händlerpartnern eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung und die Leistungen der Plattform beziehen, die nicht mit den in Ziffer 9.1 genannten Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können, erklärt sich autobörse.de bereit, an einem von dem Händlerpartner eingeleiteten und von der Mediationsstelle des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden oder von der Kanzlei Wagner Arbitration, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hegelplatz 1, 10117 Berlin geführten Mediationsverfahren teilzunehmen.

§ 11 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Änderungen dieser AGBs (z.B. Anpassungen der AGBs aufgrund von Veränderungen im Registrierungsprozess oder von Funktionalitäten der Plattform oder Anpassungen der Händlerqualitätsstandards) werden dem Händlerpartner in der Regel spätestens 4 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens auf einem dauerhaften Datenträger angeboten. Die vorgeschlagenen Änderungen werden in jedem Fall erst nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den Händlerpartner angemessenen und verhältnismäßigen Frist umgesetzt. Autobörse.de wird dem Händlerpartner daher eine längere als die vorgenannte Frist einräumen, wenn dies erforderlich ist, um es dem Händlerpartner zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen.
  2. Die Zustimmung des Händlerpartners zu den angebotenen Änderungen der AGBs gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen autobörse.de gegenüber möglichst auf einem dauerhaften Datenträger angezeigt hat oder von seinem ihm in diesem Fall zustehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Eine entsprechende Kündigung entfaltet dann innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Angebots gemäß Ziffer 10.1 Wirkung. Der Händlerpartner kann die Nutzung der Plattform auch jederzeit gemäß der Regelung in Ziffer 8.4 einstellen. Der Händlerpartner kann nach Erhalt des Angebots nach Ziffer 10.1 jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die in Ziffer 10.1 genannte Frist verzichten. Das Einstellen neuer Anzeigen und Daten auf der Plattform vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist mehr als 4 Wochen beträgt, weil der Händlerpartner aufgrund der Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebliche technische Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss. In diesen Fällen gilt das Einstellen neuer Anzeigen und Daten durch den Händlerpartner nicht automatisch als Verzicht auf die Frist. Autobörse.de wird den Händlerpartner auf diese Verzichtsmöglichkeit in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  3. Sofern der Händlerpartner den Änderungen der AGBs nicht zustimmt, hat er die Nutzung der Plattform zum vorgeschlagenen Zeitpunkt einzustellen, indem er keine neuen Anzeigen und Daten auf der Plattform mehr einstellt und sämtliche von ihm eingestellten Anzeigen und Daten entfernt. Darauf wird autobörse.de den Händlerpartner in ihrem Angebot besonders hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Für die Nutzung der Plattform und aller sich daraus ergebender Rechtsbeziehungen zwischen dem Händlerpartner und autobörse.de gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinbarten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzung der Plattform ergebenden Streitigkeiten ist Mönchengladbach. Ist nach dem Gesetz ein hiervon abweichender ausschließlicher Gerichtsstand begründet, bleibt dieser unberührt.
  3. autobörse.de und der jeweilige Händlerpartner vereinbaren, dass § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB nicht anzuwenden sind.

Preis- und Leistungsverzeichnis für die Plattform autobörse.de
Preismodell auf Basis einer Leadvergütung

Die vom Händlerpartner an autobörse.de zu zahlende Leadvergütung wird je Kalendermonat auf Grundlage folgenden Regelwerks ermittelt.

  1. Arten von Leads
    Autobörse.de unterscheidet folgende Arten von Leads:
    1. Pure Leads“, wobei es hierfür aktuell 3 Quellen gibt:
      • Fahrzeuganfrage
      • Probefahrtanfrage
      • Anfrage eines Inzahlungnahmeangebots
    2. Qualified Leads“, sind das Ergebnis
      • einer vom Nutzer ausgelösten vorabgenehmigten Kreditanfrage inklusive des für den Nutzer möglichen Kreditrahmens
      • einer kostenpflichtigen Fahrzeugreservierung

      Ein Nutzer kann auf der Webseite der autobörse.de ggf. mehrere Leads erzeugen, z.B. neben der Fahrzeug- auch eine Probefahrtanfrage (im Beispiel 2 Pure Leads) oder zusätzlich ein Qualified Lead.

      Solche Mehrfachleads können sowohl zeitlich eng beieinander liegen und das gleiche Fahrzeug betreffen als auch mehrere Tage auseinander (z.B. weil der Nutzer keine zeitnahe Reaktion erhalten hat und deshalb erneut anfragt) und/oder verschiedene Fahrzeuge betreffen.
  2. Lead-Vergütung
    Eine Lead-Vergütung (Pure Leads und Qualified Leads) wird in der seit dem 15.07.2020 laufenden Family & Friends Phase nicht erhoben. Das Ende der Family & Friends Phase und das Vergütungsmodell werden nach den Regelungen in § 10 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform autobörse.de durch Händlerpartner“ kommuniziert.

Stand: [April 2025]